Kaiseraugster Notizen

Gemeinden - Achtung warm anziehen!

Die grossrätliche Kommission VWA des Kantons Aargau hat der Revision des Steuergesetzes in
erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt. Vorausgegangen waren sechs Sitzungen mit intensiven Diskussionen und teilweise knappen Abstimmungsverhältnissen. Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und 199 Millionen
Franken bei den Gemeindesteuern.

Davon betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die
natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der
Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90
Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden. Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression. Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und
unterstützt. In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer
hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen
als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine
Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine
Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der
Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25
Promille). Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der
Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit
beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.